Herzlich willkommen auf der Homepage
des Notars Dr. Heiko Kloer



Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,

aufgrund der weiteren Verbreitung des Coronavirus weise ich darauf hin, dass die Verfahrensbeteiligten im Büro nur nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen werden und alle vorbereitenden Maßnahmen, die Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erfordern, nur telefonisch, per E-Mail, Fax oder brieflich erledigt werden können. Ich bitte Sie daher, Unterlagen an unser Büro per Post, Mail oder Telefax zu senden oder in den Briefkasten einzuwerfen, der regelmäßig geleert wird.

Dokumente, unter denen Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, lassen Sie dem Büro bitte zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses vorab auf einem der oben genannten Wege zukommen, damit alles vor Ihrem Besuch durch das Büro unterschriftsreif fertiggestellt werden kann.

Für den Einlass in das Büro gelten nach der gemeinsamen Empfehlung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg und der Notarkammer Brandenburg zur Aufrechterhaltung eines geordneten Geschäftsbetriebs bei den Notarinnen und Notaren unter den Bedingungen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 folgende Maßgaben: Personen die mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2 und COVID-19) infiziert oder daran erkrankt sind, Kontakt zu anderen infizierten Person hatten, sich in Quarantäne befinden oder sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben, ist der Zugang zur Geschäftsstelle versagt. Die betroffenen Personen möchten bitte telefonisch mit dem Büro abklären, wie, wann und an welchem Ort das Amtsgeschäft unter geeigneten Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann. Zugang zur Geschäftsstelle des Notars haben im Übrigen nur solche Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Durchführung einer Beurkundungsverhandlung oder eines sonstigen notariellen Amtsgeschäfts darlegen können. Der Zugang ist dabei im Grundsatz ausschließlich den Beteiligten selbst bzw. den nach dem Beurkundungsgesetz zwingend zu beteiligenden weiteren Personen (Dolmetschern, Zeugen) zu gewähren. Daher haben sonstige Begleitpersonen – Ehepartner, Kinder, Verwandte und Freunde etc. – keinen Zugang. Rechtsanwälte haben Zugang, wenn sie einen der Beteiligten in dem Beurkundungsverfahren vertreten oder beraten. Makler haben bei der Beurkundungsverhandlung nur im Ausnahmefall Zugang, wenn sie ein besonderes berechtigtes Interesse darlegen können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Sie nur zum Zwecke der Identifizierung kurz abnehmen müssen, ist verpflichtend.

Auch im Fall von Erkältungssymptomen bitte ich Sie, einen bereits vereinbarten Termin abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ich weise darauf hin, dass ich mir vorbehalte, Termine erforderlichenfalls auch abzubrechen.

Diese Einschränkungen sollen dabei helfen, uns alle vor einer Ausbreitung der Pandemie zu schützen. Daher bitte ich um Ihr Verständnis. Bei Fragen rufen Sie bitte die Telefonnummer 03338/8400 an.
 

Dr. Heiko Kloer, Notar



 

Notar Dr. Heiko Kloer
Ihr Notar in Bernau bei Berlin